Grundlage

Arbeiten ab einer Höhe von 2 m* müssen mit Gerüst oder Hubarbeitsbühnen sicher ausgeführt werden.
Sind diese technischen Möglichkeiten ausgeschöpft, kann eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vor tödlichen Unfällen schützen.

Die Auswahl und richtige Anwendung von PSAgA müssen somit von geschultem Personal übernommen werden. Nach einer Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) waren 25 % der Absturzunfälle zwischen 2009 und 2019 tödlich. Im Durschnitt sind das ca. 66 tödliche Absturzunfälle pro Jahr.

Aufgrund fehlender Sicherheitsmaßnahmen ereignen sich tödliche Abstürze von Leitern, Gerüsten und Dächern.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmer vor Gefahren zu schützen.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet den Arbeitgeber auf Gefahren hinzuweisen.

Arbeiten in der Höhe müssen geplant sein.
Absturzsicherungsmaßnahmen müssen ab 2 m* Arbeitshöhe vorhanden sein. Kollektivschutz und technische Hilfsmittel sind PSAgA vorzuziehen.
Nur nachweislich ausgebildetes Personal ist für den Einsatz von PSAgA einzusetzen.
Alleinarbeit mit PSAgA ist grundsätzlich nicht zulässig.
Die Rettung ist vor Ort innerhalb von 15 min. zu gewährleisten.
Vor Arbeitsaufnahme müssen ein Rettungskonzept und eine Gefährdungsermittlung erstellt werden.

*Ausnahme bei schräger Fläche bis 3 m Höhe und Garagen bis 2 m Höhe und unter 50 m2 Dachfläche